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Bericht des Kampfgerichtes über die Leistungen am 55. Thurgauischen Kantonal-Gesangfest in Kreuzlingen den 5. und 6. Juni 1904
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34
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speziell für die gravierende Punktzahl für den Gesamtein-druck verantwortlich. Wie es sich hiemit verhält, haben wirbereits gesagt. Der Präsident schlug eine Fahl vor undspeziell im Falle desSängerbund" wurde sie von seinenKollegen widerspruchslos gebilligt. Für Aussprache undTonbildung aber gab Herr Kühne jeweilen die Note 1 undrettete somit demSängerbund" seinen in Anbetracht derSchwierigkeit des Wettliedes immerhin noch ehrenhaftenRang. Wie wäre es nun aber gekommen, wenn seineWissenschaft weniger oberflächlich gewesen wäre, wenn eralso strenger geurteilt hätte? Wäre dann nicht vielleichtderSängerbund am Albis" anstatt desLiederkranzSchwenningen" aus Ende der Kolonne zu stehen ge-kommen ?

Im vorliegenden Falle hat es die Göttin üustikia sogefügt, daß sich der leichtfertige Angreifer und seine Helfers-helfer mit ihrerWissenschaft" vor der Öffentlichkeit ge-hörig lächerlich machen und sich selbst die wohlverdientenRutenhiebe applizieren sollten. Das hindert aber nicht,derartige Borkommnisse als höchst bedauerliche und nichtgenug zu brandmarkende Erscheinungen im Sängerlebenzu bezeichnen.