Beilage No. 4
zum Vertrag vom 24. März 1914
zwischen den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St.Gallen,Thurgau,Schaffhausen, Schwyz, Appenzell Ausser-Rhoden und Zug
und
dem Motor, Akt.-Ges. für angewandte Elektrizität in Baden.
Abkommen
zwischen dem Motor, Aktiengesellschaft fürangewandte Elektrizität in Baden, im Nach-stehenden „Motor“ genannt, einerseits
und
der A.-G. Kraftwerke Beznau - Löntsch inBaden, im Nachstehenden „Kraftwerke“ genannt,für sich und ihre Rechtsnachfolger, andererseits,
betreffend
Abänderung und Ergänzung des Vertrages vom1. Januar 1908.
Art. l.
Der in beiliegendem Vertrag vom 1. Januar 1908 demMotor erteilte Auftrag für Projektstudien, Bau von An-lagen, Lieferung von elektrischen Apparaten u. s. w.bezieht sich nicht auf die Projektierung, den Bau und