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vr. Johannes Meyer.
reicher Korrespondenten sorgfältig registrierte und jede Num-mer mit einer Abhandlung aus dem Gebiete der Pädagogikeinleitete. Meyer war in seinen Ansichten damals ganz radikal.An der Versammlung der Mitglieder des schweizerischenLehrervereins am 14. Oktober 1871 verfocht er Forderungen,deren Erfüllung heute noch in weiter Ferne liegt *). AIs derVorstand durch Seminardirektor Fries den Antrag stellte,folgenden Artikel für die revidierte Bundesverfassung zuempfehlen: „Die Sorge für den öffentlichen Unterricht istzunächst Sache der Kantone. Der Bund hat aber das Rechtund die Pflicht, sich jederzeit von dem Zustand und denLeistungen der Unterrichtsanstalten der Kantone zu über-zeugen ...", trat Meyer in gewandtem, wirkungsvollem Vor-trage für vollständige Zentralisation des Primarschulwesensein. Er schlug folgende Fassung vor: „Die Organisation,die Beaufsichtigung und Unterstützung des Elementarschul-wesens ist Sache des Bundes. Die Kantone leisten hiefürder eidgenössischen Staatskasse Beiträge nach Maßgabe ihrerSchülerzahl." Meyer erwartet von seinem Antrag eine gleich-mäßige Hebung des Volksschulwesens in allen Kantonen,eine bedeutende finanzielle Besserstellung der Lehrer, die Frei-zügigkeit derselben und große Ersparnisse für die Kantone,weil sämtliche kantonalen Erziehungsräte wegfallen und anihre Stelle ein aus Fachmännern bestehender, eidgenössischerErziehungsrat treten würde. Er will nur noch eidgenössischeInspektoren, deren Zahl vermindert würde, weil kleine Kan-tone unter die gleiche Verwaltung kämen. In Bern müßteein besonderes Departement für das Erziehungswesen ein-gerichtet werden. Er sagt zum Schlüsse: „Die ungeheureKluft zwischen den Kantonen liegt in dem großen Unter-schiede, welcher in der Volksbildung zu Tage tritt. Solange
Schweizerische Schulzeitung I, Nr. 2, 3, 8, 6. SchweizerischeLehrer-Zeitung XVI, Nr. 42—45.