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Kant.-ßibliothek
THURGAU
Frauenfeld
2^-sbibi\552
l- /zn-s
d Statuten
der
Witwen-, Waisen- und Alterskasse
der Lehrer an der thurg. Kantonsschule
in Frauenfeld.
§ l.
Die Lehrer der thurgauischen Kantonsschule in Frauenfeldbilden eine Genossenschaft im Sinne des XXVII. Titels desschweizerischen Obligationenrechts unter dem Namen „Witwen-,Waisen- und Alterskasse der Lehrer an der thurg. Kantons-schule“ mit Sitz in Frauenfeld.
§ 2 .
Die Genossenschaft hat den Zweck der Unterstützung
1) der Witwen und Waisen verstorbener Kantonsschullehrer,
2) derjenigen Kantonsschullehrer, welche infolge geistigeroder körperlicher Gebrechen durch die Behörde alsdienstunfähig erklärt worden sind, und
3) solcher Lehrer der Kantonsschule, die das 65. Alters-jahr zurückgelegt haben und von ihrem Amte zurück-treten.
§ 3.
Zum Beitritt sind die definitiv gewählten Lehrer berechtigt.Diese sind nach der definitiven Wahl schriftlich zum Beitritteinzuladen. Sie haben die Erklärung, ob sie beitreten odernicht, innerhalb eines Monats nach dem Amtsantritt abzugeben.Die Mitgliedschaft beginnt nach Ablauf des Monats, in welchemdie Beitrittserklärung abgegeben worden ist.