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Rechtsgutachten über die Frage: ist Hr. Karl August Keller, Besitzer des Arenenbergs, Kanton Thurgau, nach den mitgetheilten Akten schuldig des Verbrechens des Betrugs, der Unterschlagung, der Erpressung? / Heinrich Escher, Professor
  
  
  
  
  
  
 
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