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Schreiben eines Bürgers aus dem Canton Säntis, den Hauptort desselben betreffend : nebst einem Antwortschreiben über eben diesen Gegenstand von einem Mitbürger des gleichen Cantons
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10
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Und ist St. Gallen nicht würdig Hauptort rdes Cantons zu seyn, nicht so werth als jedes dandre Ort. Bey der Gleichheit ist alle Rang- ssucht aufgehoben. Nicht ob man vorher Can- Zton oder zugewandter Ort gewesen sey /. nichtDas kann jezt etwas zum Entschied beytragen/ ssondern daß man sich dem Vaterland nützlich a

gemacht habe. Eifer für die Sache der Frey- ß

hett gilt allein etwas/ und darinnen steht St.Gallen keinem Ort seines Cantons nach.

War sie nicht immer eine stille/ friedliebendeund dabey betriebsame / und auch sür's gemeinhelvetische Wohl/ thätige Stadt? war fie nichtihren Eiden und Bünden treu? hat sie / oh»-geachtet ihrer Kleinheit/ nicht immer so vielgethan/ und zu gemeinem Nutzen beygetragen/als irgend eines und mehr als manches andreweitläufigere Ort? Und auch bey der neuenOrdnung ist sie den Grundsätzen -er Ruhe undDes Friedens treu geblieben.

Wenn ich dieses alles mir vorstelle/ so glaub'ich izt noch/ es kann nicht anders seyn/ derErfolg wird es nothwendig mache«/ das Haupt-ort nach St. Gallen zu verlegen / da kein an-deres Ort im Canton so bequem ist. Ich er-warte zuversichtlich von -er Unparteilichkeit undGerechttgkeitsliebe des helvetischen Direktoriums,

Daß es die Lage und Beschaffenheit des einenund andern Orts untersuchen, und dann auchnach dem/ was der gemeine Nutzen erfordert/sprechen werde, um so viel mehr, da man Be-