Band 
Erster Band.
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Fränkische Kirchenverfassung.

Auch während der Jerstüklung des Reiches herrschtegleichwol durch alle Provinzen unter der Pricsterschasteine Verbindung, von welcher das Oberhaupt in Rom der Mittelpunkt war. Kein anderer Prälat hatte einenso aufgeklärten Hof/ wie der römische Bischofs; keinerwar so fähig zum Schiedrichter, sowol zwischen denGeistlichen selbst, als zwischen diesen und den Großendes Reiches. So wie er selbst Carl» den Großen alsKaiser des Abendlandes anerkennte, so anerkennte ihndieser als Oberhirten der Kirche. *)

Beym Mangel an baarem Gelde/ erhielten auchdie geistlichen, so wie die weltlichen Beamten, ihreBesoldung an Lehen. **) 2m 2. 794. versicherte dieKirchenversammlung zu Frankfurt : Der Teufel selbsthätte das Gctreid aufgezehrt, und zwar mgcn Vcr^Weigerung des geistlichen JehnLens. Sehr gut meyntees also mit den Geistlichen der Teufel. Außer denJehnden erhielten die Geistlichen freiwillige Opfergaben;sie erhielten eine Menge Grundstufe, die man zur

Gicher-

*) Meinder lle 8tatn relix. null Lmolo lVl. LgpitnI.reg. krsncor. VI. zbs. MoserS OSnabrüg. Hist»Zh. I.

**) 2 - H» Döhmers virr. snr. eccl. autig. S« ZZ4»HarduinS Loiicil. 1 . III. S. 461.