Band 
Erster Band.
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zuweilen ließen sie die Haare in Flechten den Rükenherabhängen.*)

Um so viel eifersüchtiger wachte das Gesez für dieweibliche Ehre, je mehr sie noch so manchem Angriffeder männlichen Rohigkcit bloSgestellt war. Wer ei»freigeborncs Weib eine Hure oder eine Hexe schalt, ohneden Vorwurf beweisen zu können, bezahlte der Beschimpf-ten i87. Schillinge, beinahe dieselbe Summe, wie fürden Nord eines freigeborne» Mannes. **) Wer beyden Saliern einem frcigeborncn Weibe, wider ihrenWillen, den Finger berührte, mußte sie mit i;.Schillin-gen entschädige»; berührtes er den Arm,-— mit zo.Schillingen; berührte er sogar den Brisen, — mit 4?.Schillingen ; gerade so viel bezahlte er zur Buße, alswenn er einem freigcbornen Manne drei Finger oder dieNase wegschnitt. Etwas niedriger als bey den Franken ,stand die Geldbuße auf solche Beleidigungen bey denAlemannen. Vielleicht weil bey den leztern das Geldnoch seltener war, vielleicht auch weil sie, weiter entferntvon den ausschweifenden Römern, eines weniger strengenGesezeS bedurften. Wen» jemand einer Jungfrau

öffentlich

*) Grupen Ilxor tbeotisca und Meiners Abhandl. überden Haar - und Bartwuchs der germanischen Na-tionen. N.Götting. Magaz. V. I- St. z.

**) l,. 8al. 1°it. 26. 44. I-. Mem. lit. 68. §. 4.L. 8 al. rit. 67. §. --