unter seiner Kaiserkrone die Provinzen alle von der Tiber bis an die Lider. Zu kaiserlichen Statthaltern scztc er ausder Seite des Jura Reinholdcn von Hochburgund, aufder Seite des Bodcttsecs Rudolfen von Rhcinfeldcn.
Währen» der Regierung Kaiser Heinrichs IV.gründet Pabst Gregor VH. die päbstliche Ucbermachtti) auf Unterhaltung der Eifersucht zwischen den Großen,und zwischen diesen und dem Kaiser, a) auf das Vor«geben, daß jedes Reich der Erde ein Lehen deSHimmel»reiches, das ist, des päbstlichcn StUlcS seh, z) auf darschärfere und allgemeine Verbot der Priestcrehe; 4) aufdie Entrcißung des geistlichen Wahlrechtes aus weltlichenHänden. Für die Obergewalt des Pabstcs und drkKirche eiferten besonders auch Rudolf von RheinfelLen,als Herzog von Schwaben , Und Dertold von Zähringen,als Herzog von Cärnthen. Schon empörten sich gegenden Kaiser mehrere Fürsten . Auf ihr Begehren wirftsich der Pabst zum Schiedrichtcr auf. Der Kaiser schlägtsein Schiedrichtcramt aus, und nun schleudert gegen ibnder Statthalter Gottes den Bannstrül. (Im I. 1076-)Auch von Helveticas Gebirgen flammt die Fakel derAufruhrs. GroßentheilS treu bleibt dem Kaiser dasburgundische Helvetica; großentheils neigt sich darschwäbische auf Seite des GcgenkaisetS, Rudolfs vonRhcinfeldcn. Im I. rv 8 o. verliert dieser in demTreM bey Merseburg die Hand und das Leben.
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