und Bern Zwiespalt entsponnen.' Auf einer Zusam-mcnkunft unterm 9. May 1634. schlug man folgen-den Vergleich vor: Die Brücke bis an den Thurmder Capelle gehirt nach Bern ; von diesem Thurmebis hinüber gehört sie nach Wallis ; übrigens bleibtdie Grenzscheide bey der Mitte des Flusses, unterVorbehalt der besondern Rechte, z. B. Fischenzen,Vanellen jedes Ortes. — Ein anderer Zwist betrafdie Landmarchen auf Sanetsch und auf dem Gemmi»Je gelehrter man vsn beiden Seiten die diploma-tische ControverS führte, desto weniger gelangte manfür einmal zum Ziele. Auf den Rath der Cantonetraten im I. 1688. die Parteiien in schiedrichterlicheUnterhandlung. Hiezu erbat der Canton Bern denZürcherschen Bürgermeister, Heinrich Escher , undden baülerschen Ober - Zunftmeister, Ioh. ChristophDurkard; Wallis den urnerschen Landammann,Anton Schmid, und den solothurnischen Schultheiß ,Ritter I. Viktor Bescnwald von Brunstadt. ImSept. iS 8 S. begaben sich, nebst den Abgeordnetender streitigen Parteiien, die Schiedrichter an Ortund Stelle. Nach ftnchtloS versuchter Ausgleichung,übergaben die leztern den erstem folgenden Ent-wurf: Im Falle -er Noth soll Bern an dem Fusse-es GemmibergeSl bey den Brücken über die Kan-ter und über das schwarze Wasser, — Wallis aberauf der s» genannten Taube bey dem Wachhause
Schild-