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Zweiter Band.
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lickerr Vergleiches an. Ungeachtet ihr Entwurf dasRichteraml über Aug - Streitigkeiten feierlich derGemeine Bar zusicherte, so beharrte doch diese Ge-meine dabey, daß sie keiner Ausicherung und keinerVermittlung bedürfe. Nnvcrrickteter Dingen ver«reifsten die Gesandten, nach brüderlicher Warnungvor gewaltsamen Schritten ').

Kanto» Basel im I. 1691.

Sonderbar scheint es, daß sehr oft auswärtigeUnruhen, anstatt die Eintracht iin Innern zu be-fördern, sie vielmehr vermindern: allein bald ist cSder auswärtige Feind, der unter Hand den Saamender Uneinigkeit ausstreut; bald ist es der Regentund bald der Unterthan, der während der allgemei-nen Gefahr den Augenblik zur Erweiterung seinerRechte mißbraucht. Bey der Verstärkung der fran-zösischen FestungSwerkcr in Hüningen verlangte dergrosse Rath zu Basel von dem kleinen nähern Be-richt über die bisherige Behandlung der Sache.Kaum geschah ihm hierüber Genüge, so trieb er die

An-

*) Einen ähnlichen Streit zwischen der Stadt Aug undden III. Gemeinen legten im I. 170-. eidgcnößi-sche Schicdrichter bey. Die Stadt behielt ihreRechte. Ein Wirth in der Stadt aber und derStadtschreiber wurden, als Urheber des Streites,mit Geldbussen belegt.