des kleinen und grossen Rathes. Den rr. Augstm.ließ die Obrigkeit ein Papier von Hause zu Hausegehen , um Jedermann, dem mit der eidgenößischenVermittlung gedicnet seyn mögte, seinen Namenunterzeichnen zu lassen. Unbedingt unterzeichnetendie Annahme ;z6. Bürger/ bedingt rgi. Don rzg.wurde die Vermittlung verworfen; rgr. unterzeich-neten gar nicht. Während der Unterhandlung ver-stärkte sich die Partei der Obrigkeit auf dreifacheWeise. Jur Bestreitung der Unkosten stand die Schaz-kammcr auSschliessend ihr nur zu Dienste; diesePartei entzweite unter sich selbst die Gegenpartei;sie ermüdete diese, und machte sich ihre übereilteSchritte zir nutze. Unter andern fieng die Obrigkeiteinen Brief voll Schmähungen auf. Hans LudwigJselin, ein bürgerlicher Ausschuß, hatte ihn «mei-nen Vertraute» in Zürich geschrieben. Nach demAuftrage der eidgenößischen Gesandten zog die Ob-rigkeit den Verfasser zur Verantwortung. Lautschrie er, daß er sich eher werde in Stüke hauen,als einsperren lassen. Sein Anhang trieb die Wa-che, die ihn wegschleppen wollte, mit Gewalt ab.Die Obrigkeit sah sich genötigt, die Wache zurükzu berufen, und Jselin ledig zu lassen. Auf An-rathen der übrigen Bürger-Ausschüsse gab sich Ta-ges darauf Jselin freiwillig gefangen. Er wurdefür zwei Jahre ins Haus verbannet, und zum Wie«
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