Dörfer gegen die protestantische Intoleranz (wie evsagte) sicherzustellen. Den iz. Sept. erschien derAgent persönlich vor dem Kaiser. Er erhielt dieAnsage für nähere Untersuchung der Sache. ImFebr. 1698. erfolgte die kaiserliche Erklärung, daßdie Wiederlösung des PfandschillingS unwiederruflichfestgestellt wäre, und Laß in Bctref der Freilassungdes Eberhard Im Tburm, als eines kaiserliche»Vasallen, der Kaiser weiter keine Schwierigkeitenerwarte. Den i;. Merz 169g. versammelte sichhierauf in Schafbausen eine reformierte Tagleistung.Dem kaiserlichen Bottschafter, Baron de Neveü,ließ sie verdeutcn, daß der immer noch fortwährendeWaarenarrest geradezu gegen den österreichischen Erb-verein stosse. Der Bottschafter verbat sich bis nachder Freilassung des Eberhard Im Thurm jede wej-tere Einmischung. Auf dringendes Anreden der Tag-leistung willigten endlich die Schafhauser in jo weitauf die Freilassung, in wiefern man ihnen gegendie Rache des Im Thurm hinreichende Sicherheitgebe. Die bald hernach im April zusammenberufe-ne gemeineidgcnößische Tagleistung empfahl die Schaf-hausersche Angelegenheit dem Baron von Neveü.Dieser stellte vor: Nicht so fast wegen -er Gefan-gcnnehmung des Im Thurm, als wegen verschie-dener Tcrritorialverlezungen, wie auch wegen einesMandatS, »oll religiösen Parteigeistcs, wäre der
Arrest