Unterm i.Nov. »698. warfder Kaiser in einem be,sondern Schreiben den Kantonen vor, daß sie in Be-vbachtuag des LrbvcreinS ziemlich saumselig gewesen;daß ihr« Truppen in Pläzen gedient haben, die erstseit Errichtung des Bundes vom I. i66z. franzö-sisch geworden; daß ihre Truppen selbst in offenemFelde gegen die Aliirten gestritten. Mit diesen Vor-würfe» begleite er die Erklärung, daß er für einigeZeit die eidgenößische Zollbefreiung aufheben werd«?.Fruchtlos blieben die Gegenvorstellungen der Kanto-ne. Den 26. April 1699. erinnerten sie den kaiser-lichen Bottschastcr, daß die Jollerhöhung sehr leichtzur Erwälung einer andern Handelsstrasse anreizenmögte. Der Vottschaster gab zu bedenken, daß un.ter eidgenößischem Namen viele fremde Waarendurchgehen, und daß bey Wiedereinführung einesUnterschiedes zwischen Gütern für den einheimischenVerbrauch und zwischen Transitgütern beschwecrlicheAttestate und Untersuchungen unvermeidlich seynwürden. Endlich boten die Cantone den halbenZoll an, so wre er vormals in dem Vertrage vomI. 1654. ftstgesczt worden. Mittlerweile herrschtennoch immer Theurung und Mangel; immer nochblieb dje Zufuhr gehemmt. Die Bergkantone ver-langten
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