und mildert nach Vorschrift der Landesgeseze dasUrtheil.
Streithand el
in Graubündten theils zwischen den Bün-den selbst theils zwischen diesen und denVeltjinern. *)
in den Jahren 1724 — 1794.
Seit dem Anfange des XVIllten Jahrhunderts,besonders während des spanischen ErbfolgckriegeS,war den kriegführenden Mächten, Frankreich undOesterreich, nicht wenig daran gelegen, in Grau-^ bündten einen Anhang auf ihrer Seite zu haben.Diese Republik konnte den österreichischen Truppenden Paß nach der Lombardey entweder schwierigeroder leicht machen. In Rüksicht auf das maylän-dische Capitulat hatte sich von einer Zeit zu derandern von dem jedesmaligen Besizcr des Herzog-thummeS Mayland beträchtliche Pensionen bezogen,und dagegen den Durchpaß oder wohl auch Hilfs-völker bewilligt. Schon im I. 1707. hatte sie inHoffnung einer für sie günstigen Erneuerung desCapitulates den zur Belagerung von Loulon be-stimm-
*) S. David Wyß Lebensbeschreibung des Bürger-meister LscherS. s. 1-9. u. f.