Den i;. Dez. 176k. wird die Erklärung von denRepräsentanten verworffen. Erbittert, rufen dievermittelnden Mächte ihre Gesandten zurük. Derfranzösische »Hof läßt an die Grenzen Truppen zieh».Er hebt zwischen den Genferschen Repräsentantenund Frankreich allen Handelsverkehr auf. In demHotel des französischen BottschafterS zu Solothnrnsprechen er und die Gesandten von Zürich und Bern über Genf ein schiedrichterlicheS Urtheil, welcheszwar von den drey gewährleistenden Mächten gutgeheißen, aber niemals ganz in Erfüllung gebrachtwird. Je drohender gegen die Bürger die Zurü-stung ist, desto enger und enthusiastischer verbinde»sie sich. Leicht begreifen sie, daß man ihre Häu-ser nicht in Grund schießen kann, ohne zugleich dieHäuser der Negativen gleicher Gefahr auSzusezen.Beyde Parteyen söhnen sich aus. Um so viel an-genehmer sind den Bürgern die Bedingungen, daauf der einen Seite ihr Wahlrecht grösser,, Spiel-räum bekömmt, und auf der andern Seite die Aus-söhnung ohne auswärtige Einmischung geschieht.Den ii. Merz 1768. erfolgt der Vergleich. Wäh-rend der bisherigen Streithändeln suchte jede Par-tey die bloß Eingebohrnen und Ansiedler (die Na-tifs und Habitans auf ihre Seite zu ziehen. BeymFrieden glauben sich diese Einwohner von beydenParteyen vernachläßigt. Man vermehrt indeß ihre
Frei-