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ne deutliche Merkzeichen für unbegnadiget ge-halten werden soll, sondern am sichersten, dasUrtheil über ihn zurück gehalten wird; Auchmüssen sie begabte mehr als Minderbegabte -doch ohne dieser Verachtung, scharzen. 2. Insolchem Fahl, mögen sie, wann sie an desHErrn Tag zugleich predigen, den mehr Be-gnadigten und Begabten , mit Vorbeyge-bring der andern, gehen. Doch mit wohl ir-berlegrem Urtheil, und Lürsichtigkeit, nichtaus diesen oder jenen Absichten, sondern nuraus dem Grund, dieweil man findet, daß mandurch die erstere mehr als durch die andern er-bauet wird. Die Wochen - predigten solleman wann es Zeit und Gelegenheit zulaßt, oh-ne Unterscheid besuchen, z. Sollen sie sichsorgfältig vor aller Parteylichkeit u. mensch-lichen Namen hüten, als welches nur Spal-tungen erwecket. rCor. i: 12, iz« und z: 4, 7,4. Wohnen sie an einem solchen Ort da nurein Lehrer ist, der keine oder wenige Tüchtig-keit hat, und unter dessen Dienst sie keinen oderwenigen Gegen habe,so stehet es ihnen, unsersErachtens, wohl frey, nunund dann, bey be-quemen Zeiten und Gelegenheiten, nach einemandern benachbarten Ort zu geben, allda ei-nen solchen zu hören, der begabter, und unterdessen Dienst sie mehr Gegen empfangen ha-ben. Doch beständig dahin zu gehen, öderesosft zu thun, und so ihren eigenen Lehrer gleich-sam ganz verlassen, mißbillichen wir- und ge-denken, sie thüen besser, wann sie ihren Lehrer
besam