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Kurzer Entwurff der Übung des Christenthums, oder, Der thätlichen Gottesgelehrtheit, darinnen die Sünder zum Stand der Gnaden angeleitet, und Begnadigte unterrichtet und aufgemunteret werden, heilig versicheret und getrost zu leben und zu sterben / von Eduard Meiners ... ; aus dem Holländischen übers. von David Felss
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593
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ne deutliche Merkzeichen für unbegnadiget ge-halten werden soll, sondern am sichersten, dasUrtheil über ihn zurück gehalten wird; Auchmüssen sie begabte mehr als Minderbegabte -doch ohne dieser Verachtung, scharzen. 2. Insolchem Fahl, mögen sie, wann sie an desHErrn Tag zugleich predigen, den mehr Be-gnadigten und Begabten , mit Vorbeyge-bring der andern, gehen. Doch mit wohl ir-berlegrem Urtheil, und Lürsichtigkeit, nichtaus diesen oder jenen Absichten, sondern nuraus dem Grund, dieweil man findet, daß mandurch die erstere mehr als durch die andern er-bauet wird. Die Wochen - predigten solleman wann es Zeit und Gelegenheit zulaßt, oh-ne Unterscheid besuchen, z. Sollen sie sichsorgfältig vor aller Parteylichkeit u. mensch-lichen Namen hüten, als welches nur Spal-tungen erwecket. rCor. i: 12, iz« und z: 4, 7,4. Wohnen sie an einem solchen Ort da nurein Lehrer ist, der keine oder wenige Tüchtig-keit hat, und unter dessen Dienst sie keinen oderwenigen Gegen habe,so stehet es ihnen, unsersErachtens, wohl frey, nunund dann, bey be-quemen Zeiten und Gelegenheiten, nach einemandern benachbarten Ort zu geben, allda ei-nen solchen zu hören, der begabter, und unterdessen Dienst sie mehr Gegen empfangen ha-ben. Doch beständig dahin zu gehen, öderesosft zu thun, und so ihren eigenen Lehrer gleich-sam ganz verlassen, mißbillichen wir- und ge-denken, sie thüen besser, wann sie ihren Lehrer

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