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der befinden, so wird der Ueberschuß der Zahl vonbeygefügt, so daß bey jeder der Gcneralwahlcn"! bei, großen Rath wenigstens ;z Bürger aus derKlasse hex Grundcigenthümer von 16,000 Frankenoder von seinem Alter von mehr als 50 Jahren kom-men.
*8. Der Präsident des großen Raths wird bey je»Sitzung aus den Mitgliedern des kleinen RathesStählt; er giebt seine Stimme nicht, wenn von denHrchnungcn und von der Verwaltung dieses Rathes^ Rehe ich; er wohnt den Berathungen des kleinen^thes während seiner Prafidcntenstelle nicht bey.r?. Die Glieder des kleinen Rathes werden vongroßen Rathe auf 6 Jahre erwählt, und Dcit-theilweisx erneuert. Der erste ErnennungSakt wirddiejenige bestimmen, welche am Ende des rten undJahres auStretcn. Um wählbar zu seyn, mußMan ei» Eigenthümer, Nutzniesser oder Pfandbesitzersvoo Franken am Werth, an liegenden GüternDer kleine Rath erwählt seinen Präsidenten
E Monat.
2°. Die Mitglieder der DistriktSgcrichte werdenkleinen Rath auf eine dreyfache Liste ernennt,""iche von dem AvpellatisnSgericht vorgelegt wird.Man kann sie nur unter Eigenthümern, Nutznießern"der Pfandbesitzern von Z--o° Fr. am Werth wählen.Die Mitglieder des AMllationögerichtS wer-