Band 
Vierter ud letzter Band.
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men kann, so besteht es nur in der Aufforderung,und zwar durch den Kanal des Herrn Landamman-ues, daß diejenigen, welche die Waffen ergriffen ha-ben, fie sogleich niederlegen, indem nur alsdenn ih-ren Klagrn Gehör gegeben, und, wenn es der Fallseyn sollte, derselben Rechnung getragen werden könn-te. Mal, Divisiütisgcnerak, Bottschaftec." So wiediese Erklärung auf der einen Seite ganz den Wün-schen des LandammanneS entsprach, so nahm sie dochauf der andern Seite am Schlüsse noch eine Wen-dung, die aus die Möglichkeit gütlicher Ausgleichunghindeutete. Ob indeß auf die Insurrektion entwederdieser oder jener fremde Dämon, oder ob gar keinereingewirkt habe, dies bleibt für jetzt noch ein Räthsel.

Da sich Willi von keiner Seite unterstützt sah,weder von Innen noch von Aussen, so ließ er unge-hindert die Muthloscn aus seinem Corps nach Hauseliehen; mit dem Reste, ungefähr ein paar hundertMann, begab er sich am Morgen des i. Aprils vonThalwyl nach Horgcn, und von Horgen zu Schiffe»ach Stäfa . Sogleich nach seinem Rückzüge warenam linken Sceustr die Insurgenten verschwunden;ohne Widerstand nahm den Z> April Aiegler, derOberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen, Besitzvon Horgen und Wedcnschwyl.

Um so viel dringender war schleunige Riaderdrü-ckung des Auflehnungsgejstcs in dem Kanton Zürich ,