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!>ch aufden -o. und Z». Artikel der Mediationsakte.Dem Kanton Luzern machte der Landammann solar»de Gegenvorstellungen: i) Der Ausdruck in der Me-diatioiisakte: läuk L convoguor I» l!>ete, deute ausklnen Vorbehalt, der den Landammann nicht binde,sondern idm die Wahl frey lasse. -) Bey LuropenSdiesmaliger Lage sey es für die Sckweiz dringend,daß sie in dem Gange der öffentlichen Geschäfte keinAufsehen errege, z) Auch der kleine Rath des Kan-tons Bern finde in dem gegenwärtigen Zeitpunkte dieJusainmenberuffung einer ansserordentlichen Tagsatzungbedenklich. 4) Da der Kanton Zug von solchem Be-gehren abstehe, so sey der Fall des gc>. Artikels nichtWehr vorhanden. — Wenig befriedigte dieses Schrei-ben den Rath von Luzern ; er forderte den Landam-wann auf, daß, wofern noch vier andere Kantone dieAusschreibung einer Tagsatzung verlangen, er Luzern als den fünften Kanton zählen sollte. Einige Tagenachher aber erklärten 6 Nathsqlicder, daß sie an die-sk»i Begehren nicht Theil nehmen. Mit besonderer Be-hutsamkeit benahm sich die Regierung von St. Gallen ,aber von ihr verlangte der Landammann für einmalauch nichts anders, als nach altschweizerschen Gebrau-te wachsames Aufsehen. Zur Leistung von diesembildete der Regierungsrath Meßmer sogleich in Rap-derschwyl ein Bcobachtungs-CorpS; die St. GallischeRegierung mahnte 4S-> Mann auf! Inzwischen mcl-