nach. Im Namen des Amtsschultheisscn hat der Groß-wcibel den Vorsiz. Das Stadtgericht behandelt gerin-gere Schuldsachcn, Civilhandcl und kleine Frcfcl. Vondemselben geht die Appellation an den kleinen Rath,oder auch weiter an den grossen. Der Gerichtschreiberführt nicht nur das Protokoll, sondern schreibt auch dieWayftnrcchnungcn in Ordnung, vollzieht die Testamen-te , Inventarien, Ganten, verzeichnet die Eingeständ-nisse der Gefangenen, verfaßt das Bluturtheil und ver-ließt es. Auf Begehren des Sladtschreibers wartet erder Kanzley ab.
Das Llutgericht zu Stadt und Land steht beydem kleinen Rathe und zwar ohne Appellation. DasVerhör nehmen die sogenannten Thurmhcrren, ein Alt-rath und zween Iungräthe nebst dem Großweibel auf.
Die Verweser der innern vogteyen wohnen inder Stadt. Die innern Vogtcycn sind Buchberg, Krieg-stätten, Läbcrn und Flumenthal. Die erstere währetdrey Jahre, die andere, jede zwey Jahre. — In dieäusser» vogteyen werden Landvögte geschikt. Sieheisscn Falkenstcin, Bechburg, Gösgcn, Ölten, Dornek,Thierstein, Gilgcnbcrg. Jede derselben währet sechsJahre.
Auch hat Solothurn Antheil an den vier italiä-nischen vogteyen, und zwar zu vier und zwanzig
L