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Leonard Meisters Abriss des eydgenössischen Staatsrechtes überhaupt nebst dem besonderen Staatsrechte jedes Kantons und Ortes
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398
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i 2 yi machte der Tod seinen weitausfthendett Anschlägen einEnde. Sein Sohn Albrecht, nachmaliger Kayftr, warbemüht, mit Gewalt durchzusehen, was der Baker mit Listanfieng. Als er izt den lll Landern, llry, SÜiweij und Un-tcrwalden, seine unmittelbare Regierung aufdringen woll»tc, hatten diese den Muth, ihm Abjchlag zu geben. Hieraufschritten die Kaiserliche Vögte zu Gewaltthaten, ohneZweifel in der Absiebt, Aufruhr zu reizen und alsdcNn unterdiesem Vorwand das Volk in Ketten zu werfen; die III Län-der hüteten sich zu den Waffen zu grciffcn; sie begnügtensich, mit Klagen vor den Kayscr zu kommen; die Klagenwurden verachtet und die Grausamkeit der Vogte vcrgrös-sert. Nunmehr traten die lll Lander zurück in den unab,-anglichen viakUrstand. Walthcr Fürst von Ury, Wernervon Staufachcn aus Schweiz und Arnold von Melchthal ausUntcrwaldcn waren die Häupter der edeln Verschwö-rung In den Raubschlösscrn wurden die kleinen Bcsaztm-gen cntwafnct und die Vögte im Frieden über die Gränzengeführt; doch nicht ohne endliche Versicherung, daß sie nie-mals wieder Mit ihrem Fusse dieses Land der Freyheit ent-weyhn. Diese eydgcnvßische Verbindung geschah im Jahrizc>8, und zwar blieb sie anfangs nur auf zehn Jahre ein-geschränkt»

Auf die erste Nachricht von dem Schiksal seiner Vögteergriff Kayftr Albrecht die Gelegenheit, unterm Vor-wand das Kayserliche Änschn zu schüzen, die lll Rcichslän-der zu strafen Und dieselben wenn es seyn könnte, ganzvon dem teutschen Reiche zu trennen und sich selbst zu-zueignen; daher wollt er sie nicht als Kayftr, sondern alsHerzog von Oesterreich bekriegen. Während den Zurüstun-gcn aber ward er von keines Bruderssohn, Herzog Johannvon Schwaben aus Rache wegen hintcrhaltcncrErbschaftin der Gegend von Rönigsselden MeuchclmördcrischerWeise erschlagen. Dieser Vorfall gab den ill ReichsländeknMüsse, desto besser an Vertheidigung ihrer Freyheit zu den-ken. Des Kaysers Thronfolger Heinrich Vll von Üuxem,bürg , bestätigte sowohl ihre Rechte als ihre Verbindungund nahm sie wieder in den Süniz des Reichs auf. Nachdem Tvde desselben erkannten sie Ludwig den V. ausDarern als rechtmäßigen Kayftr ; auch dieser hieß ihreFreyheiten und ihren Bund gut.