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Vollkommene und Nutzliche Austheilung und Application aller Puncten/ so aus der H. Regel S. Benedicti : Nach Clösterlicher Tag-Ordnung/ und Gelübden/ etc. zu halten seynd
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98
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9§ A 2 G

der erlaubten Zeit zu reden Wsucht wird / ist zu gedenckem

Mein Regel besticht wirr > ^

r. Daß ich das Stillschweigenfleißig halte/ mt allein von 6.bösen Reden/ sondern michauch zu Zeiten von guten Mden enthalte/ ca^. 6. ^

Daß mir von wegen Tapste-seit des Stillschweigens sel-ten erlaubt werde zu reden/auch von guten / heiligen / undbefferlichen Reden / cgp.ibiö.z Daß ich schweige/ meine Fun-de zähme/ und mt rede/M 7daß ich gefragt werde / E-

7 kum. 9, . . ,

4. Daß lch des Stiüschwelgeus s