9§ A 2 G
der erlaubten Zeit zu reden Wsucht wird / ist zu gedenckem
Mein Regel besticht wirr > ^
r. Daß ich das Stillschweigenfleißig halte/ mt allein von 6.bösen Reden/ sondern michauch zu Zeiten von guten Mden enthalte/ ca^. 6. ^
Daß mir von wegen Tapste-seit des Stillschweigens sel-ten erlaubt werde zu reden/auch von guten / heiligen / undbefferlichen Reden / cgp.ibiö.z Daß ich schweige/ meine Fun-de zähme/ und mt rede/M 7daß ich gefragt werde / E-
7 kum. 9, . . ,
4. Daß lch des Stiüschwelgeus s