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Vollkommene und Nutzliche Austheilung und Application aller Puncten/ so aus der H. Regel S. Benedicti : Nach Clösterlicher Tag-Ordnung/ und Gelübden/ etc. zu halten seynd
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102
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Augen/und geneigtem Haupt/die Demuth vor manniglich er-zeige / und mich meiner Sum, roden schuldig erkenne/cs^.ibjö, .Ar. kum, 12. j !

6.. Daß ich Stoltzheit / und Be- > r

rühmung fllehe / 4. ^! i

6 r. bon. 78. !

7 . Daß ich nit Heilig wolle ger! ^

nennt werden / sondern solls l

zuvor seyn/aufdaß ichs wahr-! 1

hastig g§nemit möge werden/ ^ <

cap' 4. Instr. bon. 65. öL^6, i H.

L. Daß ich meine Werck nit, <

verthädige/ noch beschöne/l l

cap, 28, ! ^

9 . Daß/so ich von leichterSchuld!wegen vom Tisch ausgeschlost i rr.ftn / nach verrichter Büß r