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Ein schön neu Lied, genannt der Eydgnössischen Damen Ehren-Krantz
Gestellt als der Eydgnössische Lands-Frieden ist geschlossen worden zu Arau, erstlich den 18. Heumonat, und zum anderen den 9. und 11. Augstmonat beydes deß 1712. Jahrs : Wird gesungen wie das Straßburger Lied. Jch weiß ein schöne Dam, &c[Bern?] : [Hochobrigkeitliche Druckerei?], Gedruckt im Jahr 1712UB Basel, UBH Falk 1716:4Kurtzer christenlicher Underricht auss Gottes Wort
I. Für die, welche ihre Kinder durch den H. Tauff der Gemein Gottes wöllen einleyben lassen, wie zugleich auch für die, so zu Zeugen bey dem H. Tauff erbätten werden : II. Für die, so das Nachtmahl dess Herren niessen wöllen : III. Für die, welche sich in den Ehestand begeben wöllen : IV. Vom Stand und Ampt der OberkeitGedruckt zu Bern : [Hochobrigkeitliche Druckerei], im Jahr 1680UB Bern, MUE H XI 1 : 1671:4Instruction für die, von unseren Gnädigen Herren und Oberen, zu Hintertreibung dess Strolchen- und Bättel-Gesinds, unter ihren Sold zu nemmen gut befundenen Corporalen und Patrouilleurs
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1741]UB Bern, MUE H XXXI 343 : 1741:2Instruction für die, von unseren Gnädigen Herren und Oberen, zu Hintertreibung des Strolchen- und Bättel-Gesinds, unter ihren Sold zu nemmen gut befundenen Corporalen und Patrouilleurs
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1741]UB Bern, MUE H XXXI 343 a : 12:14Einleitung zur Publikation der vorgeschriebenen Stücken aus der neuen Ehegerichts-Satzung
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1787]UB Bern, MUE H XXXI 343 : 1787:4Wir Schultheiss, Klein und Grosse Räthe der Stadt und Republik Bern, entbieten allen unsern lieben und getreuen Burgern und Angehörigen, zu Stadt und Land, unsern gnädigen und geneigten Willen, und geben ihnen dabey zu vernehmen: Demnach uns vorgetragen worden, wie nachtheilig für unsre Lande, vorzüglich aber für die betreffenden Gemeinden, diejenige Wahl seye, welche nach der VIIIten Sazung des IIIten Theils der Ehegerichtssazung von 1787, Seite 70, den Landsfremden vergönnet ist ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1792UB Bern, MUE H II 45 : 10:18Instruktion für die Strolchen-Jagd im Obern und Untern Aergäu
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1793]UB Bern, MUE H II 45 : 10:65Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republik Bern, thun kund hiermit: Demenach lobl. Stand Solothurn nöthig erachtet, wegen einem besorgenden Pferdmangel folgende Verordnung ergehen zu lassen ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1793UB Bern, MUE H II 45 : 10:72Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republik Bern, entbieten allen unsern lieben und getreuen Burgern und Angehörigen unsern gnädigen und geneigten Willen, und thun ihnen hiemit zu wissen: Dass wir mit Unlieb haben vernehmen müssen, wie dass in verschiedenen Gegenden unserer Lande, insbesondere in unserer Landschaft Waadt, ... schlechte zu leicht erfundene Scheidemünzen in solcher Menge im Umlaufe sich befinden ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1793UB Bern, MUE H II 45 : 10:70Tarif für den Hochobrigkeitl. Buchdruker, vom 4 Mäy 1789
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1789]UB Bern, MUE Laut Q 76 : 34Tarif der bernerischen Post-Chaisen oder Diligenzen für Reisende und Paquets
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1783UB Bern, MUE Laut Q 76 : 21Wir Schultheiss klein und grosse Räthe der Stadt und Respublik Bern, thun kund hiemit, dass wir männiglich der unsern, und in Erfrischung der wegen Reiss-Geläufen und Werbungen vielfältig ausgeschriebenen Ordnungen, hiermit wiedermalen, und für das Künftige, ganz landsväterlichen verwahrnen wollen ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1782UB Bern, MUE H II 45 : 7:29Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republik Bern thun kund hiermit: Dass der hohe Stand Solothurn, wegen der von uns unterm 30. April letzthin ausgegebenen Verordnung, folgendes Mandat herausgegeben ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1787UB Bern, MUE H II 45 : 9:8Verordnung ansehend den Jagdbahn
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1776]UB Bern, MUE H XXXI 343 : 1776:1Anhang zum Bergfahrt-Reglement vom Jahr 1772
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], [1783]UB Bern, MUE H XXXI 343 : 1783:6Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republik Bern thun kund hiermit: Alsdann uns von unsern vertrauten lieben alten Eidgenossen lobl. Standes Zürich eine unterm 2. März jüngsthin ausgegangene Verordnung communicirt worden, worinn umständlich enthalten ist, was für wesentliche Eigenschaften von einer fremden Weibsperson, im Falle der Heyrath an einen dasigen Verburgerten oder Angehörigen, erfordert werden ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1780UB Bern, MUE H II 45 : 7:19Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Respublik Bern, thun kund hiemit, demnach wir mit Unlieb vernehmen müssen, was massen unsers Mandats vom 4. Christmonat 1761. ohngeachtet, noch immer verschiedene Arbeitere aus denen inländischen Manufakturen und Fabriken, von allerhand fremden Personen für ausländische Fabriken, unter grossen Versprechungen angelockt und weggeführt worden ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1782UB Bern, MUE H II 45 : 8:5Wir Schultheiss und Rath der Stadt und Republic Bern thun kund hiemit: Dass wir durch die an uns mannigfaltig eingelangte Beschwerden, über den in unserer Hauptstadt sich erzeigenden Fischmangel, bewogen, in Aufhebung unserer Ordnung vom 4. Brachm. 1765 ... für gut und nothwendig erachtet, den Fischfang des Brienzer- und Thuner-Sees, wie auch in der Aar bis nach Bern ... frey zu lassen ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1784UB Bern, MUE H II 45 : 8:20Wir Schultheiss und Rath der Stadt Bern thun kund hiemit: Demnach wir missfällig wahrnehmen müssen, dass die Arbeitsleute bey Verfertigung neuer oder Verbesserung alter Gebäuden, sich dann und wann erfrechen, Holz, Eisenwerk und Materialien von aller Art zu entwenden ...
[Bern] : [Hochobrigkeitliche Druckerei], 1786UB Bern, MUE H II 45 : 8:46