behörde jetzt außerhalb unseres Münzgebietes Silber zur Prägung von Silberscheide-münzen kauft, dann ist bei der Zahlung der Goldfranken maßgebend, und das Silberzu einem Frankenstück kostet nicht einmal einen halben Franken. Das gibt nichtnur einige Prozente, sondern mehr als 50 % Unterwertigkeit.
Die Nickelmünzen sind an die Stelle der Billonmünzen getreten. Diese letztemsind aus allen modernen Münzsystemen verschwunden. Mehr als zwei Jahrzehntewaren die neuen 20, 10 und 5 Rpst. nicht nur Nickelmünzen, sondern auch nochBillonmünzen, indem sie in bezug auf Silber 0,15, 0,10 und 0,05 fein waren. Yonden jetzt zirkulierenden Nickelmünzen lesen wir im Geschäftsbericht des Bundesratesüber die „Herstellungskosten ohne Arbeitslöhne und Materialverbrauch“, wobei dieerste Zahl sich auf die Prägungen des Jahres 1908, die zweite auf diejenigen desJahres 1909 bezieht.
2 Erst. = 81,4 Rp. und 73,3 Rp. ! 20 Rpst. = 2,336 Rp. u. 2,039 Rp. j 2 Rpst. = 0,475 Rp. u. 0,426 Rp.
1 - = 40,7 - - 36,65 - j 10 - = 1,080 - - 0,869 - ! 1 - = 0,285 - - 0,256 -
1 h - = 20,4 - - 18,32 j 5 - - 0,726 - - 0,592 - [
Bei den Nickelmünzen sind also die Herstellungskosten etwa Vio des Nennwertes.
Vergleichen wir das Batzenstück der Kantone mit dem 20 Rpst. des Bundes. DerBatzen hatte den Stellvertretungswert von 14 neuen Rappen und von 1800 bis 1850prägten ihn die Kantone mit einem Aufwand von 8 bis 12 neuen Rappen; das 20 Rpst.erfordert wenig mehr als 2 Rp. Auslagen. Beim alten Stück war der Metallwertmehr als 2 /s des Nennwertes, beim neuen etwas mehr als Vio. In einem halben Jahr-hundert sind beim Kleingeld größere Veränderungen vor sich gegangen als vorher invier Jahrhunderten. Aber diese Veränderungen sind die Folgen von höherer Gewalt.Der Wille der Regierungen war ein anderer. 10 Jahre lang 1851 bis 1860 habenStücke von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Rp. das ganze Kleingeld gebildet, und dabei wardie letzte Sorte vollwertig wie das Kurantgeld. Force majeur, daß im französischen Münzsystem von den einstigen großen Vorzügen vollständig nichts mehr übrig gebliebenist. Im Jahre 1883 zahlte die Bundesbehörde für Plättchen zu 20 Rpst. Fr. 19. 30per kg und im Jahre 1909 nur noch Fr. 5. 09. Für diese Änderung können wir dieBehörden nicht verantwortlich machen. Ihr alten Eidgenossen! ihr habt Jahrhundertelang gejammert über die schlechte Münz. Eure Enkel befinden sich ganz wohl beiviel schlechterer Münz . Im Jahre 1758 schrieb Johann Heinrich Gottlieb von Justiin seinem Werke „Die Staatswissenschaft “ auf Seite 295: „Die Scheidemünzen bedürfen„keinen innerlichen Gehalt, können aber nicht außer Landes gehen. Sie haben bloß„die Absicht, daß man in dem Lande selbst bey kleinen Gewerben die gröbern Münz -,Sorten theilen kann. Sie können mit großem Zusatze, die kleinen Scheidemünzen„aber bloß von Kupfer ausgeprägt werden; und hiedurch sind nicht allein die Kosten„zu erhalten, die auf das Ausmünzen der groben Geldsorten gehen; sondern es kann