A. Tracht. Amts-Abzeichen im Allgemeinen (1500-1600J. 731
»ie Abzeichen für das Beamtentum setzten sich theils ohne merk-lichen Wechsel fort, theils aber wurden sie je nachMassgabe eurer etwaige
Erweiterung der Verwaltungsverhältnisse verändert, verme 1 un
Im Allgemeinen indessen währten die Schwankungen hier»n °<* weit über die Mitte des Jahrhunderts, ja m mehreren auch derSfösseren Reiche selbst bis über den Schluss desselben ohne schon wu *
1,cb ^nd zu gewinnen. Frankreich nnd England dann seit langevorangehend, blieben auch vor allem nach dieser Richtung t'dbg. nEtankreich namentlich liess man es sieh gleich nach dem Todefi-o i epin diesen Gegenstand zu ordnen.
~ J - (154 <) besonders angelegen sem, ^ 6 . ■ , ...
* äe für die Kleidung überhaupt, wurden hier * nunmehr auch darüber
«lebendere Verfügungen getroffen. Zuvörderst allerdings, und so ause) üst noch in jenen ausführlicheren Verordnungen, welche Karl IX. seit««1 erliess (S “S) voSr man auch in dieser Hinsieht noch immer
^ verneinlich, indem man sich wesentlich dar ««
Wle allen übrigen Ständen ebenso den königlichen Beamten du o
nicht gestattet sei; doch g-' «
««1. sei« .»„„cl.erlei Ei»ze]be S ti»m»»gc», «clc
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Hm 1, 1 89) gc,angtc dies Cin,gel ' maSS “ Hofs unterwarf er auch dieseneAeigefübvten steiferen Etiquette des I damit begann fiir
einer demgemässen Ordnung, indem f .. . .. k c ; we item
Mitglieder des r.rlamcm ein. h„ Verhält«^ <u fr* b« «“ te “„,,d etllttM „, re .«fliehe Kleid»»* auch
in c I cm ähnlich verhielt es sich damit in E g insecsammt
” Manien ,,„d den noch anderweitigen Kelchen, «e c . mgm*dem französischen Totgänge meto «■'« '»'»>>«“ '«Iheden , olgle „. rilliim „„g .henso in Deuts,hi.nd «» hm
hierin, Ui (-„„dauernden Tbeil»»« ä.««r L.nto '» » «
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in r» einer lllc Ht zu erzielen. Sowohl doit als Alten ausee-
1 Betreff der Mannigfaltigkeit im Einzelnen ziembch benn A n, g£ men CtWa ’ ^ss°sich g in Deutschland (doch auch lediglich) fm die
eine ^ nad ^ c b s ~ B ea m t e, die Kaiser lieben atie n.
- ach ihren Ramrstellumrcn unterschiedene, 3 . ,
mst gte in ra , g g ,, »(eh wob dem an, obschon
aonu Inl ölen und Ungarn schloss man sicnwoi ’
j S i tmiiierhin nur gelegentlich, und dann gewiss a
volkstümlicher Besonderheiten; in Russland verfugte da-klä nach alte m Brauche der Kaiser, welcher ja die staatsamthehen Feier-Meid « selber verwahrte und den Beamten ausschliesslich bei vorkommen-
Bt'enne PaBquier. Oeuvres completes. Paris 1723. II. S. 1414.