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von einem Saltz-Faß (jedoch mit Ausschluß deß Hochfürstl. ComraLk-Saltzes)drey und ein halbm Kreutzew
Was aber die Gottshauß-Leuth an Kauffmanns - oder anderen Waarennicht einballiert ? und nur aus Noth , oder besserer Bequemlichkeit willen hin, undher rrgnsporr.eren, oder solche auf dem Rucken durchtragen wurden, solle hier-von kein Zohl abgeforderet , daß Hochfürstl. Stuft hingegen, und was imme-äigre von selbigem abhänget, als Buchdruckerey, Apoteck, Schmitten, und an-deres Zohl frey gelassen werden; Und nun
Sibendens : Auf das Greed - und WaagMeld^ M kommen, solle einGottshauß-Mann, fahls er seine Waaren dahin aufzubehalten gibt, oder dieWaag gebraucht, die Gebühr zu folge der Communicierten leiten zu entrich-ten schuldig seyn ? widrigen fahls aber aussert dem l^nlic - Zohl, wie bereits o-ben erwehnt, zu nichts angehalten werden mögen.
Alles mit dem austruckenlichen Beding, und Vorbehalt, daß gegenwärthi-ge Handlung denen Sprüch-und Verträgen kein Nachtheil, und Abbruch brin-gen, noch in Zukunsst in einem widrig«! Verstand angezogen, oder ausgelegtwerden möge/
Dessen zu wahrem Urkundt, und mehrerer Bekräfftigung seynd zwey gleichlaschende Lxemplgrig gegenwärtiger Abhandlung aufgerichtet, mit Ihro Hoch-fürstk. Gnaden, und deß Hochfürstl. Stüfts , und Lonvenrs einerseits; ander-seits Löblicher Stadt St. Gallen Zecrer-Insiglen bekräftiget, und von jedemTheil eines zu Handen gendmmen worden, so beschehen Stuft St. Sällen den 19.Monats Tag April, nach der Gnadenreichen Geburt Christi unsers Erlösers-,und Seeligmachers gezehlt im tausend Den hundert, Den, und fünfzigisteüJahre.
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As
Greed-