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Ahm Wir VanMus des
Reichs Fürst, AM des fürstlichen Stiftes St. Gallen, und des Gotteshauses St. Johann
im Thurthale, Graf zu Toggenburg, Ritter des königlichen Ordens der Verkündigung Maria rc. rc. rc.
Allen unserer geistlichen Gerichtsbarkeit Angehörigen Heil und SegG in dem Herrn!
mssenUns von unsern Landen, und von Euch, bebe treue Gotteshaus-Angehörige, dle Ihr nicht nur unserer weltlichen, sondern auch geistlichen Gerichtsbarkeit unterworfen seyd, auflängere Seiten entfernet gehalten ; jetzt aber durch die allgütige, und mächtige Leitung der göttlichen Fürsehung Uns wieder der Weg zu Euch eröffnet worden; fo haben wir nicht ver-weilen wollen, zu Euch zurückzukehren, damit Wir auch jenen Amtspflichten nach Möglichkeit ein Genügen leisten könnten, welche Uns vermög der geistlichen Gerichtsbarkeit zum Besteneurer Seelen obliegen.
Diese geistliche Wohlfahrt, und das unserer Obsorge anvertraute Seelenheil unserer Angehörigen lag Uns, während unserer Abwesenheit, jederzeit vor allen andern Dingen am Herzen;und wir flehten daher in unsern Gebethen, Euer stets eingedenk, unaufhörlich zu Gott, daß er euch in feiner Gnade, und in der Wahrheit des Glaubens, (dem Erbtheile unses Landes-vaters des hl. Gallus,) standhaft und unabänderlich erhalten wolle, damit Ihr Euch weder von jedem Winde betrüglicher Lehre, noch durch die Schalkheit und List verführerischer Men-schen , noch selbst auch durch die Verfolgungen und Widerwärtigkeiten dieser Zeiten auf irgend einige Abwege möchtet verleiten lassen.
Wir setzen auch das vollkommenste Zutrauen auf eure bekannte Liebe und Anhänglichkeit an die wahre Religion, daß ihr mit Dankbarkeit den Finger des Herrn erkennen werdet, derzu eben der Zeit; da man alle Gemeinschaft zwischen Uns und Euch, auch in geistlichen Dingen, aufzuheben sich bemühte, die Rathschläge der Feinde zu zernichten, die vorige Ordnungder Dmge wieder herzustellen, und Uns mit Euch, als den rechtmäßigen Hirten mit seinen Schafen, zu vereinigen wußte.
WiMWrfehen uns auch ferner zu Euch, daß Ihr nun aus eigener Erfahrung werdet gelemet haben: daß die neugepredigte, und mit Gewalt der Waffen aufgedrungene Freyheit nichtnur keine von jenen Früchten gebracht habe, welche man Euch' bMügerischer Weise verheißen hat; sondern daß vielMhH auch dte freye und ungehinderte Ausübung unserer heiligen Re-tigwnmG verschiedene Art gehemmef, und die wahre Kirche iifitWn Rechtsamen bey jeder Gelegenheit gewaltsam gWnkt, und gedrückt worden seye. —
Wir ermähnen daher alle unsere lieben Angehörigen, sich mikMs dem gütigen und barmherzigen Gott für diese ÜWrdierrte Wohlthat nach allen Kräften dankbar zu erzeHm; deun-es sind wahrhaft nur die Erbarmungen des Herrn, daß wir nicht zu grrmdgegangen sind- b) 4
Da aber die Folge der allgemeinen Verwirrung, der alles zerstörende Kneg noch mchr vorüber ist; da das Rachfchwert des Herrn noch immer über unfern Häuptern schnM, und -wir nicht wissen können; ob der unendliche Gott, dessen Urtheile zwar allzeit gerecht, aber auch unerforschlich sind, mit uns wegen unsern häusigen Sünden ausgesöhnt, oder aber ob wirdie Strafen unserer Vergebungen noch längere Zeit werden tragen müssen; so muß uns eben diese Ungewißheit, und unsere eigene Noth und Elend der mächtigste Antrieb seyn, daß wirdie Erbarmungen des Herrn in öffentlich vereinten und eifrigen Gebethen unaufhörlich anflehen, durch wahrhafte Busse und von ganzem Herzen uns wieder zu Gott bekehren, und be-sonders das Kriegsungemach im Geiste der Busse, mit Geduld und stiller Ergebung in den göttlichen Willen übertragen; denn sprach ehemals die helbenmüthige Judith bey einer ähnlichenGelMnheit zu den bedrängten Bürgern von Bethulien: Lasset uns nicht murren, oder ungeduldig werden wegen den Uebeln, die wir leiden; sondern bedenken, daß unsereSüttden noch grössere Strafen verdienen, als die Geiseln Gottes sind, mit denen wir jetzt, gleich den ungehorsamen Knechten, gezüchtiget werden, wir soMn unsauch überzeugt halten, daß alles dieses nicht zu unserm Verderben, sondern nur zu unserer Besserung übepMns gekommen seye. c) , E ^
AttWeftm doppelten Beweggründe befehlen und verordnen Wir für alle Angehörige unserer geistlichen Gerichtsbarkeitzjn der alten Landschaft, Toggenburg, Rheinthal und MurMu einallgeMGes Dank-Büß-und Bittfest auf denM" Sonntag nach Pfingsten den welches auch den folgenden Mondtag soll fortgesetzt werden. An beyden diesen ADn wird
daher in allen unsern Pfarrkirchen das allerheiligste AltarssakrÜMent in der Monstranz von Morgen 6. Uhr bis Abends 4. Uhr ausgesetzt, und vor demselben ununterbrochen, und vonden Pfarrgenossen stündlich abwechselnd ( wie es bey dem 40 ständigen Gebethe in der Faßen zu geschehen pflegt ) um Abwendung der öffentlichen Drangsalen, Wiederherstellung derRuhe und der alten Ordnung, Ausreutung des Irrthums und Unglaubens, Aufnahme der katholischen Kirche , und Verbreitung des wahren Glaubens gebethet werden.
Es wird nicht überflüssig seyn, Euch, liebe, treue Angehörige, dabey zu ermähnen, daß Ihr sowohl in diesem allgemeinen Gebethe, als in euern besondern Andachten zugleich denAll-mächtigen Gott eifrigst anflehet, daß er feinen Gesalbten, den allerdurchlauchtigsten Kaiser Franz H. den der Herr der Herrschaaren in diesen Zeiten zu unserer und eurer Rettung beson-ders ausersehen und erwählt hat, zum Glück und Heil seiner weitläufigen Reiche, und zur Beschützung der Kirche Gottes und der christlichen Religion in die spätesten Zeiten erhalten;seine Feinde, deren Stärke sich nur auf Unglauben und Sittenlosigkeit gründet, zu Schanden machen, und feinen siegreichen Armeen und Feldherren, vorzüglich aber Sr. königl. Hoheitdem Erzherzog Karl seinen besondern Schutz und ununterbrochenen Segen vom Himmel wolle angedeihen lassen. In dieser Rücksicht befehlen Wir auch allen in unsern Landen sich be-findenden Priestern, in der hl. Messe fo lange das zur Kriegszeit vorgeschriebene Kirchengeöeth den übrigen Gebethen beyzusetzen, bis es dem Allerhöchsten gefallen wird , dem gegen-wärtigen Kriege durch einen dauerhaften und erwünschten Frieden ein Ende zu machen.
Ferners befehlen Wir unsern nachgesetzten Seelsorgern und Pfarrern, daß sie an den obgenannten 2. Lägen in einer zu diesem Endzwecke eigends verfaßten Predigt das ihrer Sorgeanvertraute Volk sowohl von der Wichtigkeit der von Gott empfangenen Wohlthat, von der Nothwendigkeit des Gebethes und Besserung des Lebens belehren; als auch besonders dem-selben den schuldigen Gehorsam gegen seine rechtmäßige Dbrigkeit, gesetzliche Ruhe und Ordnung, und geduldige Übertragung des gegenwärtigen Kriegsungemaches einschärfen^ WMsie auch Nachmittags statt der gewöhnlichen Christenlehre eine kurze Anrede an das versammelte Volk halten mögen. , N- o
DkDit aber diese Andacht dem Allerhöchsten gefallen , und Unser Gebeth und Flehen gewisser erhört werden möge, so ermähnen wir Euch, liebe, treue Angehörige, alle inhprnHerrn,mit HMGebethe auch den Weist der Bußfertigkeit zu vereiniKem Ja, wir sollen eben so sehr über die Sünden, die unMeflecken, als über das Unglück, das wir leiden, seDen... WirsollW Kenn wir vor den Altaren liegen, zu erkennen geben,'daß wir mehr über den Zustand unseres Gewissens, als ühM oie Gefahren, in denen wir uns befinden, bekümmetz sind. Undwerkn wir alsdann unsere Sünden und Laster ablegen; so wird Mch Gott seine Rache Und Strafe gar bald nachlassend Das Gebeth eines zerknirschten und gedemüthigten Herzen kannder Herr nicht verschmähen. Denn spricht der weise Mann: Das Gebeth desjenigen, der sich demüthiget, wird die Wolken durchdrungen, und er wird nicht nachlassen ,bis ihn der Allerhöchste erhört. Und der Herr wird nicht lange säumen; er wird für die Gerechte Gericht halten, und ihnen Gerechtigkeit wiederfahren lasten. Erwird nicht verweilen, und auch an den Gottlosen, und den Heyden Bache ausüben. Er wird den Haufen der Stolzen ausrotten, und die Herrschaft der Gottlosenzerstören. Seinem Volke aber wird er Gerechtigkeit verschaffen, und die Gerechten mit seiner Barmherzigkeit erfreuen, d.)a) 2. Corinch. i. 3. b) Klagt. Ier. z. 22. c) Judith. 8. 26. rc. d) Ekkli. 35. zi. rc. .
Gegeben Stift St. Gallen ^ ^
1799 .
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