k, nannte Tugend der Sanftmuth destoschleuniger zu erwerben, und sicherer»zu bewahren.
i. Muß man einen allgemeinen undch ernstlichen Vorsatz machen, zu jederm Zeit, in allen Gelegenheiten, es möch-ex te was wichtiges oder geringes betref-fen, ohne Ausmahm der Personen und,t- der Umstände, die Tugend der Sanfteis muth zu üben, oder doch derselben allez-tzmit allem Ernste sich zu befleißen: verge-be, stalten, daß man von solchem Vorsätzeunter was immer für einem Vorwandeniemals abzuweichen entschlossen sey.
Auch der Sanftmüthige kann undmuß die Fehler seiner Untergebenen stra-fen. Und eben diese Bestrafung wird-el niemals nützlicher , niemals vernünfti-ger geschehen r als wenn sie von derTugend der Sanftmuth geleitet, undbegleitet ist. Ja, man wird gemeinig-lich durch eine Gattung der Unbescheir,e- denheit selbsten strafwürdig, als oftst-' man bey der Bestrafung die Lugendtzt der Sanftmuth vergießt.