Die 14. Rinderlehre. 107
Muß mans sagen mit wem esgeschehen?
Nein: Der ander muß nicht verra-then werden?
Wenns aber der Beichtvater. selbstmerkte?
So soll man ehevdrr für dasftlbe-mal einem andern beichten, ders nichtmerken kann.
Soli man allezeit einen Beicht-vater haben ?
Ja: So viel möglich soll man alle-zeit einem beichten. Wenn einer ebendarum die Beichtväter änderte, damrter desto besser in der Süud fortkommenkönnte, wären alle solche Beichtennichts nutz, weil sie ohne rechte Reue,und Leid seyud.
Was soll man str einen Beicht-vater erwählen?
Wenn mehrere an einem Qrt feynd,soll man dea allergelehrtestemundftöm-sten erwählen: es ist ja eine größereNothwendigkeit, den besten A zt de»Seele zu erwählen, als des Leibs.
Haben dann die Beichtvater nichralle glichen Gewalt?
Wenn sie schon gleiche Gewalt häk-E 6 ten,