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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Katechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Kapitularherrn dess hochfürstlichen Gotteshauses zu St. Gallen, gewesenen Pfarrherrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinder-Lehren abgetheilt : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Marié, der heiligen Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des löblich. St. Gallischen Rural-Kapituls Dekan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die 19. Kinderlehre. 13?

Was für Unglauben?

Wenn einer vermeinte, er hätte einegetaufte geheirathet: Wäre aber nicktgetauft gewesen; weil eine ungetauftekeines heiligen Sakraments fähig ist.

Was für Zwang?

Wenn der eintwedere Theil wäre ge-zwungen worden, den andern zu heira-then; jedoch muß dieß eine große Furchtgewesen seyn, und eben darum einge-jagt, daß dieser Heiratb geschehe.

Was für Weihung?

Wenn einer von den drey größer»Werbungen zum priesterltchen Standeeine empfangen hätte.

Was für ein Eheband?

Ein Verheiratheter kann nicht nocheine zumal nehmen, weil die Erste lebt.was für Ehe * Versprechen ?

Wenn jemand mit einer öffentlich ver-sprochen ist, so kann er kttne anderederselben im ersten Grad Verwandteheuratheo; auch wenn dir Erste gestor-ben wäre, und das Versprechen schonselbsten mit ihm aufgebebt hätte.

Was für Atrer?

Wenn der Knab noch nicht 14. DieTochter aber nicht rr. Jahr alr wäre.

Was