188 Das dritte Hauptstück.
tben abnimmt, die sie aus dem HauSvertragen, rc.
Wenn einer etwas finde?
Er sog nicht warten, bis man dar«nach fraget, sondern ist schuldig selb,sten nachzufragen, wem es zugehörenmöchte; wen» er aber nichts erfahrenkann r mag er es behalten, oder ar-men Leuten geben.
Darf sich einer selbst bezahlt mach??
Nein: Es ist nicht billig, daß einerselbst Richter sey in seiner eignen Gach;die Obrigkeiten seyvd darum, daß manbey ihnen Hilf, und Rath suchen könne,wenn er aber seine Schuldner fürch»ten müßte, oder vor Recht mit derprob nicht aufkommen könnte?So soll doch ohne des BeichtvatersWissen und Willen nichts geschehen,wie werden solche Sünden gestraft kr. Straft die weltliche Obrigkeit siemit dem Strang. 2. Werft sie Schand-flecken in die Freundschaft, z. Straftsie Gott mit Unglück, also, daß nichtsan den dritten Erben kommt, was un-gerechtes Gut ist. 4. Frißt es nochdas rechtmäßige Gut damit. 5. Ver-di« att solche Sünd die Hölle.
Die