Buch 
Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Katechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Kapitularherrn dess hochfürstlichen Gotteshauses zu St. Gallen, gewesenen Pfarrherrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinder-Lehren abgetheilt : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Marié, der heiligen Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des löblich. St. Gallischen Rural-Kapituls Dekan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
Seite
271
JPEG-Download
 

Die 45. Kinderlehre. 271

Wer sündiger mir Stillschweigen?

Der weis, daß einer sündiget, .undihn nicht abmahnet , oder nickt anzogtbey den jmigev, so ihn v'rbtss rn kön-»h, ven r besonders wenn sie dieses von1 ! Amts wegen schuldig ftynd; also sün-0» digen die Wirth, und andere, die mit^ Fleiß aus dem Haus gehen / damit sienicht sehen, was darin» geschieht, undes nicht anzeigen müssen, rc.

Ist es recht andere verrathen?^ Wer es nicht Amts halber schuldig,lEj und das Laster niemand schädlich ist, als

dem, der es thut, soll ers nicht verka-lk then, sondern den Thäter heimlich er-5et mahnen zur Bcss-rung; wevvö aber ein^ schädliches Laster wäre; stehlen, rc. soll;j n , mans allein denen offenbaren, die escorrigirren, oder strafen können, undMy dieses Offenba'-ea soll nicht geschehenott aus Neid, und Haß, oder Zorn, sous)bK dern aus Liebe der Tugend', und desBeschädigten, oder gemeinen Nutzen.

Wer sündiget mit Uebersehen?m -Obrigkeiten, Vorgesetzte, und AchjJ tern, so die Sünden strafen, und dieSünder verbessern sollten, und es nichtcrst thun.

M 4 Wtt

r