Die 45. Kinderlehre. 271
Wer sündiger mir Stillschweigen?
Der weis, daß einer sündiget, .undihn nicht abmahnet , oder nickt anzogtbey den jmigev, so ihn v'rbtss rn kön-»h, ven r besonders wenn sie dieses von1 ! Amts wegen schuldig ftynd; also sün-0» digen die Wirth, und andere, die mit^ Fleiß aus dem Haus gehen / damit sienicht sehen, was darin» geschieht, undes nicht anzeigen müssen, rc.
Ist es recht andere verrathen?^ Wer es nicht Amts halber schuldig,lEj und das Laster niemand schädlich ist, als
dem, der es thut, soll ers nicht verka-lk then, sondern den Thäter heimlich er-5et mahnen zur Bcss-rung; wevvö aber ein^ schädliches Laster wäre; stehlen, rc. soll;j n , mans allein denen offenbaren, die escorrigirren, oder strafen können, undMy dieses Offenba'-ea soll nicht geschehenott aus Neid, und Haß, oder Zorn, sous)bK dern aus Liebe der Tugend', und desBeschädigten, oder gemeinen Nutzen.
Wer sündiget mit Uebersehen?m -Obrigkeiten, Vorgesetzte, und Ach‘jJ tern, so die Sünden strafen, und dieSünder verbessern sollten, und es nichtcrst thun.
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