z8o Am Fest -es patrocknii. !
Strafen in Ansehung derselben aufge- !hoben. 4 Steht er sonderbar b?y denPfarrgenosseoen in ihrem ganzen Lei jden , in allem Thun, und Lassen, son-derbar in dem Sterbstündlem.
Was ist jede Gemeinde hinge- 'gen schuldig?
Ihren heiligen Kircherpatronen son-derbar zu lieben, und zu ehren. Sie sollihn also höh achten, und mrhrers Ver-trauen auf Ihn setzen, als auf andereHeilige, jedoch nicht mehr als auf dieMutter Gottes, und St. Ioftph,
( weit diese allgemeine Patronen seynd)wenn schon andere mehrers Mirakuloswären. Weil i. die Gemeinde diesensechsten aus allen andern auserlesen,alle Gnaden von Gott durch Ihn zuerhalten, und Gott Ihn auch hiezubestättiget hat; so ist dann durch sol-chen auch die Wunderwerk ( im Fallder Roth) zu erhalten, der kräftigste,und ordioart Weg. 2. Wann einigesMistrau-n gegen den eignen Patronendie anderen Heilige sehen, erhält manauch von diesen nichts, weil in demHimmel eine Ordnung ist, auch ein
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