Die 44. Kinderlehr. r8;
^ ^ Wer thut diß:
»ls- ^ i. Der ihm voriumbr niemahlenBußafi 1 « chun / sonder allezeit zu inndiacn, 2. Derer. in TodtS-Gefahr seine schwäre Sünden nie
ist beichten will.
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rff. Bon den Sünden die m Hrmmelzar schreyen.
, Wie vil seynd solche Sünden!
Vier: i. Vorsctzlicher Todkschlag: r.sen Die fiumm-oder Sodomttische Sund. ;.
„z Underöruckttng der Armen / Wittwen/ und
Waisen. 4.Den Arbeiceren nnd Taglöh.neren ihren verdienten Lohn aufhalten / »dertt/ gar nit geben,
ils 'Wer sündiget mit Todtschlag k
1. Der eigenes GewalkS / wider Rechteinen Menschen umbbringt. r. Wer die
er. lebendige Frucht in Mutterleib verderbt.
Ist Lvdtschlag niemahl erlaubt^
Ja. r. Manns die rechtmäßige Qbrig-rs< keitbefischt, r. Wann einer sein eigcnLetb
und Leben ohn« Todtschlag eines anderen/nicht sch,mcn und erretten kan.
!k- Was ist Sooomitische Sund d
Alle Ohnkeuschheit wider die Natur-,t» Abson.