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__Die 47. Kmberlekr. 2-7
gedultigleyden. L. Denen so uns belaydi«gen / gern verzeyhen. 7 - ^ür die Leben,dige und ^odre GOtt bitten. Mit wasMaaß wir außmrssm, wird uns wiederkingemessm. 5uc. 6.v.;8.
Wer muß die Sünden straffen rDr'Edrigkklren/ Elierene Schulmai«ster/ Hauß.Vätter/ jaalleandere/'dieeSmit Nutz und Fruchttkun können / seykrdschuldig den Nächsten der fehlt/ zu erbest««ren. GOtthateinemjedwederen befüh-len von seinem Nächsten / Ecclef. 17. v. ir.baß er ihn vonidem Böstn abhalte; undzwar tngroffen Sachen undereinerLodt«süad.
Wie soll dißgeschehener. Obrigkeiten straffend nach den Be-sätzen. r. Die Eiteren / Haußvätter undkchulmaiskernach ihrem Gutgedunckes.z. Ein Nebm-Mensch den anderen/demBestich Christi gemäß: Erstlich ihmeal-lein den Fehler undcrsagen ; Wann er wi««r sthli/ m Beyseyn ein und anderenomgenses ihme wieder abwehren-Wamr"sichnicht beffertt / soll manS derKi»chen / das ist / den Obrigkeiten anrai-en.