_Die 49. Kinderlebr. 509
Wie soll sich jeder Mensch recht zu einem glück»stetigen Todt rüsten?
Er soll bey seinen Lebzeiten / und «st«er kranck wird/ 1. aller Tugenden sich be-flcissen/ und schroffe wir rckiich üben / da-mir er alsdann in derGefahr nicht erst lehr«nen müsse / wann er das Meisterstück setzmachen soll. 2. Ein Richtigkeit halten inzeitlichen Sachen; als in Harrst/ Haab/undGitteren / Schuld und Widerschrrlden;Recht end Gerechtigkeiten / rc. damit er als-dann von sollicher Sorg befreyc seye /wanner allein mit GOn und seiner Seelen Heylzn thun hak. Bey gesirndem Verstand«in Testament machen.
Was ist ein Testamente
Ein Rechc oder LandSgebräuchlich« Er»klarung deß leisten Willens; wie einer will/daß fein Zeitliches Haab und Gurt nach sei-nem Todt vertheilt / und ererbt werde»solle.
Wie soll es gemacht werden?
Ohn einige Paßion / und Widerwil»lenz damit von den Erben nicht darumgezancket/ iKOn hiermit bcleydiget / demTodkenübel nachzeredt / -der er noch under
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