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_Die 49. Kinderlehre_zr,
machen feine Ehr brfürdem werben. Je-doch wer Mißlich hanslen will/ überlastcs diMls nicht seinen Erden sonder ver-ordnet selbsten/ wieviel/ was/und wieers will; dann es ist lmder! bekandt/ daßden Erben gemeiniglich mebr umb d«SErbrhril/ als umb die Seetdcß Verstor«boren zuthun; sie vnmccht jchwärlich einheilige Meß ihme nachleffen lassen. Esgibr auch solliche / so grosses Guet vonihren aigne« / (sonst allerliebsten Eiteren)ererbt / und doch viel Jahr ihnen kein H.Meß nachschicken / wohl ae-ch überallnichts zu dero Geelen-Trost nachthüend!§ O ohnm nlchliche Undanckdarkeit.
Wie soll sich einer halten / wann er gefährlichkranck wird/
Er soll« sich aller anderen Geschafftengäntzlich einschlagen / und allein juGOttrichten / mit Übung aller Tugenden; be-sonders aber derjenigen / welche ein jederverständiger Mensch under einer tädkli-chen Sund schuldig ist/ in Lebmö-Gefahrwürcklich zu üben.
Welches stand bist Tugenden?r. Die gehorsame Ergebung in den