VonFeyr-und Fest Tagen. 129
man eintweders still seyn / oder etwasGutes reden / so den Neben-Menschenauftrbauet / nicht aber leichtfertigseyn/ oder sonst böse Exempel geben.5. An dem Ort/ wo man hincreutzet/soll man dem Gottödienst / der Pre-dig/ und Heiligen Amt der Meß ab-warten. Man soll nicht in tie Wirts-hüusser sitzen / und ihm wollen wohlseyn lassen / sondern wann man schwach/kan man wohl etwas nehmen/ jedochnicht zu vil/ dann creutzen ist nicht an-gesehen für den Wollust / sondern zuder Büß / seine Sünden abzuküssen;und solle man an Visen Tügen böse Erxempel geben/ wurde man nicht alleinnichts vor GQtt verdienen / sonderenden schweren Zorn GOttes über sich/oder auch / nach Gestalt der Sachen/über ein gantzes Land laden / und aus-giessen. 6. Wann man mit dem Creutzgehet / soll man so vil möglich / dasCreutzAnfangs in der Kirchen abholen/und wider hinein in die Kirchen beglei-ten/ nicht erst aufdalbem rge-g darzukommen / und wider halben Wreg da-von lausten; dann wann wir vest g!au-F 5 ben/