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ertheilet, welche man für sich nselbst, oder auch für die Seelen nim Fegfeuer gewinnen mag. n
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Zu Gewinnung dieser Ablaßeist föderst vonnöthen der Stand Kder Gnaden, oder daß man sich dnicht in einer Todsünde befinde; dja zu einem vollkommenen Ablaßwird auch die wirkliche Ausschlie-ßung aller freywilligen Neigung ^zu einer läßlichen Sunde erfodert. d,
Folglich soll man Sorg tragen, n,
daß man vor dem Anfange des rrRrenzwcgs eine vollkoinene Reue tr
und Leid über alle Sünden er- mwecke, welche auch sehr nützlich chunter dem Rreuzwege selbst er- rrneuert wird. he
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Es ist zwar löblich, daß man teisich von einer Station, oder Bild- beniß zu der andern dem Leibe nach §verfüge: doch ist dieses nicht von-