Die 50. Linderlehr. Zir
^ Dann ihre Merck folgen ihnen nach.
! Apoc. 14. v. iz.
! Was geschicht jedem gleich nachdem Tod?
Ein sonderbahres Gericht/ und Ur-theil/ durch welches er in den Himmel/oder Fegfeur/ oder Höll erkennt wird;r. In den Himmel / wann er ohne ai-j, le Sund / und kein zeitliche Straff mehr ^! schuldig ist. 2. Ins Fegfeur/ die läß- ?! liche Sünden / oder zeitliche Straff auf! sich haben. z. In die Höll die / so in^ einer Todsünd sterben.
Wer ist bep diesem Gericht ?
' Man kan es also betrachten/ daß! darbey seye r. Christus als der Rich-i ter. 2. Der H. Schutz - Engel / so die' gute Merck vorbringt, z. Die heiligePatronen als Fürbitter / so viel ver-mögen. 4. Der Teufel als Kläger / sodie Sünden alle vorwirfst. 5. Der Ge-storbne / als der schuldige.
Lommk alles vor / was er ge-than har?
Ja : Alle/ und jede Gedancken /Wort / und Merck ; Ja alle Weiß /Umständ/ und Meynungen / mit denensie geschehen / oder unterlassen ftynd;
Und