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Die 19 . Rinderlehr. 1 I 5
Was für Ohnglauberr?
Wann einer vermeinte / er hatteein getauffte geheyrathet: Wäre abernicht getaufft gewesen; weil ein ohnge-tauffte keines heiligen Sacraments fä-hig ist.
was für Fwang?
Wann eintwederer Theil wäre ge-zwungen worden / den andern zu hey-rathen; jedoch muß dis ein grosse Forchtgewesen seyn / und eben darum einge-jagt/ daß diser Heyrath geschehe.
Was für Weyhung?
Wann einer von den drey grösserenWeyhungen zum Priesterlichem Standeine empfangen hätte.
Was für ein Eheband?
. Ein Verheyratheter kan nicht nocheme zumahl nehmen / weil die erste lebt.
Was für Ehe-Versprechen?
Wann jemand mit einer öffentlichversprochen ist / so kan er kein anderederselben im ersten Grad Verwandteheyrathen; auch wann die erste gestor-ben wäre/ und das Versprechen schonsechsten mit ihme aufgehabt hätte.Was^sür Ä?rer?
Wann der M»b noch nicht 14- die
Loch-