Die 25. Kinderlehre 169
e- dann / daß es gar geringe Sachen an-treffen wurde / oder die Eiteren es nichttlich > erwehren könnten,il sie Wann die Eiteren ihre Kinder wur-nd; , den heissen kleine Sachensich stehlen/ rc. ?
ndü Es kan den Eiteren gar geschwind einTodsünd seyn/ obschon die Kinder irrr solchem Stehlen nur läßliche Sünden
thun; weilen es gleich grosse Aerger-M/ nuß gibt/ und die Kinder grössere Sa-und f chen auch angreiffen; weil sie nicht säeren/; Ssind halten/ was ihnen die Eltererrtcker i befehlen.
zus-' was gebiete dises Gebort den Un*der terrhanen?
rzie- ^ Gleichfahls Ehr / Lieb / und Gehor-> same gegen den -Obrigkeiten; weil sie>? an statt GQttes seynd.
hen/ > Was verbietest es ihnen?
2. i Wieder die Obrigkeit zu murren/ resz W l beklieren / Zoll / Anläg/ und andere Ob-gsie j rigkeitliche Erkanntnussrn ihnen nicht>ren/ leisten/ spöttlich wieder sie reden / aus-r za; lachen/rc.
Was für Sünden seynd dis 7?.. «.-^.grossen Sachen seynd es allezeitvare Todsünden.
nn ^ Gchenckle/ Kinder!. H Was