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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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i88 Das dritte Hauptstuck.

deren/ oder Diensten Sachen abnihmt/so sie aüs dem Hauß vertragen/ rc. onWann einer etwas findet? ^

Er soll nicht warten / bis man darnach ^

fraget/sonder ist schuldig/sechsten nach--»fragen / wem es Zugehören möchte; ^

wann er aber nichts erfahren kan/mag ^er es behalten/ oder armen Leuthengeben. , !

Darfsich einer selbst bezahlt machen?

Nein. Es ist nicht brllich/ daß einerselbst Richter seye in seiner eignen Sach; /> !

die Obrigkeiten seynd darum/daß man - derbey ihnen Hilff/und Rath suchen könne. - assWann er aber seine Schuldner föcch» , sch,ten müßte/oder vor Recht Mit der chei

prob nich anfkomen könnte.

So solle doch ohne des Beicht- Vat- !ters Wissen und Willen nichts geschehen. od<Wie werden solche Sünden gestrafft? , stei

i. Strafft die weltliche Obrigkeit sie > lmit dem Strang. 2. Werssen sie SchaM ^stecken in die Freundschafft, z. Strafft isie GOtt mit Unglöck/asso/daß nichts s abian den dritten Erben kommt/ was renshmechlssrtig Gut ist. 4. Frißt esnoch das rechtmäßige Gut darmit. 5 - ?

Verdienet solche Ssind die Höll- . ^ gtt