Die Z2. Rinderlehr. 2-Z§
e Meß/ bis zu dem Evangelio. Derandere- von dem Evangmo/ bis MMs Elevation. Der drikte / von der Ete-erck Kation / bis zur Commamon. Deskg / . sierdke/ die C ommunwn/ und übmelb- gcs / bis aus End der Heil. Meß.ndt ! wann einer ein halbe Meß von ei-nem / Md die andere halbe vonoll- dem anderen Priester gehöre
j harre ?
verk Cr thut dem Gebort der Kirchen
der nicht gevug / es wäre dann / daß er
! nicht änderst können hätte: Also hati es ohnkängst das Haupt der Kirche»erklärt.
§er- Der ein schuldige Meß versäumt/muß
eine er am wercktag ein andere hören?
!nd. Er thut zwar wohl darmit/ aber da-/ rum dem Gebott der Kirchen nicht ge-daß Mg ; hat also in Versaumung der schul-em Ligen Meß tödrlich gesündiget / ob er
mer schon die Meynung gehabt hätte/ ein
nnv andere am Wercktag darfür zu hören,snr- welche fexnd entschuldiget von di-eM sem GebStt der Lurchen?
r Wegen Mangel des Verstands die? Kinder unter sieben Zahr des Alters.>eil. . Item/ die Närrische/ rc. s. Wegen/ Z 7 seist-