Die Z4. Klnderlehv. sr;
einer Wie muß man würdig coimmiciereir?gift. Also / daß man ohne schwäre Sundsey.
ww Wann einer unwürdig csümWcrerke?ffahr. So thäte er noch ein erschrvckltcheZarin Tödsünd, Judas hat unwüld-g com-rtim municrert/ und rst gleich der Leussei in)tlich ihn gefahren/ Johan. iz. v. 22. Difevenh Straff geschicht noch gar oft.
Wann emer um Pefit rlicher Ueit un»- würdig commumcierte ?
§hk< So thäte er noch ein zwryfache Tod-fund. i. Ein Sacrameuks--Schändung.? 2. Wieder das Gebott der Kirchen /
/vor welchem nicht genug geschicht/ wann ri-ssen/ ner unwürdig zu Ostern commumcisrt;Met wie es Jnnocentirrs der eilfte erklärt hat.1 des Wie fol! man ehren brcthig com»
. municreren?
iüch» Mit ehrbahrem Aufzug in Klepde-ren/ und andächtigen Gebärden des,cke / Leibs.
id. 2. Welche Lommunicieren nicht ehrGe/ renbiechtg?
; et- Mehrestens die Weibliche Personen:Kes r- Durch gar zu grossen Kleyder-Pracht.
! 2. Halb nackend um den Hals / Brüst/Zie und Armen; solchen dürfen die Priester
oft