278 Das fünfte Hauptstuck.
Nackende bekleyden. 4. Die Gefan-gene erledigen. 5. Dir Krancke besu-chen. 6. Die Frembde beherbergen.7. Die Todte begraben.
Seynd wir schuldig / dise Merckzu thun?
Ja ; und zwar so oft / als es demNeben - Menschen nothwendig ist.
Unter was für einer Günd?
Nach deme die Noch des Nächstenist; wann er in grosser Noth ist / undeiner ihm helffen kan ohne sein eignegrosse Noth / und sonst niemand helftfen kan / oder will / so ist ers unter ei-ner Todsänd schuldig ; Also verbindetUns das Gebott der Lrebe des Nächst?.
Mann ist er in grosser Noth?
Wann er sonst erfrieren ; vor Hun-ger , oder Durst sterben müßte; schonetliche Tag gar nichts / oder keinemenschliche Speiß genossen hätte/ rc.Ist man auch fonstcn ohne solcheNoch schuldig AUmofen zu geben?
Ja; und zwar wurde einer ein Tod-sünd thun / der vil überflüßige Mittelhätte / und gqx kein Mmosen gebenwölke.