s8c> Das fünfte Hauptstuck. !
ters / besitzet das Reich / daß euch be- »n>reit ist von Anfang der Welt; dann dmich hab gehungeret/ und ihr habt mich dergesptsen / rc. Macth. 2s. v. Z4. rc. ErMre vil seynd geistliche Werck der sagBarmheryigkeit? . sey
Auch Sieben: i. Die Sünden straft mefen. 2. Die Unwissende lehren, z. Den rittZweifelhafftigen recht rathen. 4. Die daBetrübte trösten. 5- Das Unrechte ge- ' Mdulrig leyden. 6. Denen/ die uns be- Mlendigen/ gern verzeyhen. 7. Für dieLebendigen / und Todte GOtt bitten. .!Mit was Maas wir ausmesseu/ wird mcUns wider eingemessen. Luc. 6. v. ;8. MWer muß die Bünden straffen ? SDie Obrigkeit / Eiteren/ Schulmeft ffrster / Hauß < Vätter / ja alle andere / ge>die r s mit Nutz / und Frucht thun köm unmn/ seynd schuldig den Nächsten/ der urfehlt / zu besseren. GOtt hat einemstdwederen befohlen von seinem N<Wsten / Eccles 17. v. 12. Daß er ihnvon dem Bösen abhalte / und zwar in S''gross n Sachen unter einer Todsünd.
Wie soll dis geschehen?r. Obrigkeiten straffen nach den Ge- i ensähen. 2. Die Elkeren / Hausvätter/ «r
und