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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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104
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io4 Die klösterliche Disciplin.

Beambten/und andern Brudern. 0)Mit einem Wort/er solle in allem alleSorg über die Klösterliche Zucht/ undüber die Bruder deß Klosters auss sichnehmen.

ss) Aber der ist ein ve'HalterStraffer/der nur pflegt zu züchtigen/nnd nicht belohnen kan. Dersolle Macht haben über beydes / nem-lich zu züchtigen/unv zubelohnen/abereinen eingeschranckten Gewalt. Esgebühret sich nicht / daß er alles thunkönffe/ unanständig aber Ware es/waner nichts thun dörffte. Jenes zeigtklar an einen der Klösterlichen ZuchtSorglosen / dises aber einen gettztgen/hochmüthigen/ und lästerlichen Abb-ten. Das wird der Authoritat deßAbbts nicht entzogen / was der Liebebeygelegt wird. Dises ist eine böseVerwaltung / wann dem Fehler dieBuß/und der Tugend die Belohnungabgeht. Wann der thun kan/was er thun solle/wird er leichtlicherdie Laster verhüten/auss daß der AbbtRicht finde / daß er straffe; Derohal--